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At the car wash, yeah.....

11.10.2016 | FAHRSCHUL-NEWSAt the car wash, yeah.....

 

 

Anleitung: Auto selbst waschen

Wer nicht in die Waschstraße oder -anlage fahren will, kann sein Auto problemlos auch selbst waschen. Doch Vorsicht – dies ist nicht überall erlaubt. Was Ihr beachten solltet und wie die Rechtslage ist, erfahrt Ihr hier!!! 

Unsere Tipps zur Autowäsche: 

Außenreinigung:

 - Zunächst solltet Ihr grobe Verschmutzungen und Dreck mit der Hand entfernen (z.B. Blätter, die im Motorraum vor der Windschutzscheibe liegen).

- Vogelkot, Insekten, Baumharz, etc. sollte man möglichst umgehend beseitigen, da sie auf Dauer den Lack angreifen können.

 - Danach beginnt Ihr mit der eigentlichen Außenreinigung. Mit dem Hochdruckreiniger lassen sich Salz, Sand und grober Dreck am einfachsten entfernen. Die Vorbehandlung ist wichtig, damit bei der anschließenden Reinigung der Lack nicht mit kleinen Sandkörnern zerkratzt wird. 
Wichtig dabei: Haltet mindestens 30 Zentimeter Abstand zu allen Fahrzeugteilen, sonst werden sie leicht beschädigt.

- Mit Schwamm, Autoshampoo und lauwarmem Wasser könnt Ihr nun das Auto waschen.

- Anschließend den Lack mit einem Fensterleder oder Mikrofasertuch trockenreiben. Dabei auch auf die Einstiege achten, denn diese sind häufig besonders schmutzig. >_<


 

Räder und Felgen 

 - Mit einem Hochdruckreiniger (nicht über 60 Grad warm) lassen sich Räder und Felgen am einfachsten vorbehandeln, danach mit Schwamm und Shampoo reinigen.

- Für hartnäckigen Schmutz könnt Ihr auch Felgenreiniger verwenden:

Dabei genau auf die Herstellerangaben achten. Den Reiniger danach abspülen und evtl. nochmals mit dem Schwamm nacharbeiten.

 - Innen lassen sich Felgen natürlich nur reinigen, wenn man die Räder abmontiert.


 

Kunststoffleisten und Türgummis 

 - Kunststoffleisten nach dem Reinigen mit Kunststoffpflegemittel behandeln, dieses frischt die Farben wieder auf.

- Türgummis lassen sich am besten mit speziellen Gummipflegestiften/-mitteln behandeln: Das ist vor allem wichtig, wenn Ihr das Auto winterfest machen wollt, denn so werden die Türgummis vor dem Austrocknen geschützt.


 

Rechtliches 

 Fahrzeugwäsche auf öffentlichem Grund 

Bei einer Fahrzeugwäsche auf öffentlichem Grund steht meist nicht nur die kommunale Satzung entgegen, sondern das Waschen stellt als solches eine unzulässige und damit genehmigungspflichtige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums dar. In der Straßenverkehrsordnung ist außerdem das Verbot verankert, dass die Straße nicht beschmutzt oder benetzt werden darf, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Je nach Örtlichkeit (Kurve) und Temperatur (Glatteisbildung) kann dies bei der Fahrzeugwäsche erfüllt sein.

Fahrzeugwäsche auf Privatgrund 

Das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrund ist nur dann zulässig, wenn das entstehende Abwasser nicht in die Kanalisation bzw. ein offenes benachbartes Gewässer gelangt, sondern auf dem Grundstück selbst absickert. Dabei ist Folgendes zu beachten – soweit die örtliche Satzung das Waschen nicht bereits generell untersagt: 

Fahrzeug darf nur mit klarem Wasser und z.B. Schwämmen, Bürsten (keine Dampfstrahler o.ä.) gereinigt werden, chemische Reinigungsmittel sind untersagt.

Motorwäsche ist verboten.

Fahrzeugwäsche in Wasserschutzgebieten ist generell verboten.

 

Unsere Empfehlung:

Da sich bei der Autowäsche nicht nur Reinigungsmittel, sondern auch gelöstes Öl und Ruß im Abwasser sammeln kann, empfehlen wir, Autos und Krafträder nur in hierfür zugelassenen Waschanlagen bzw. auf -plätzen zu reinigen, weil diese Einrichtungen über ein grundwasserschonendes Reinigungssystem verfügen.

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