Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Alle Jahre wieder ...
15.11.2016 | FAHRSCHUL-WISSENLieber Fahrfreund, auch wenn es jetzt noch ziemlich lange hin zu sein scheint: Weihnachten kommt schneller als Du denkst. Und spätestens in der Adventszeit startet der alljährliche Geschenkestress. Damit Du dieses Jahr nicht auf den letzten Drücker durch die Geschäfte rennen musst, um Deine Freunde und Familie zu überraschen, haben wir Dir schon einmal ein paar tolle Geschenkideen zusammengestellt. Lies gleich weiter! Einen entspannten November wünscht Dir Dein Team von der {fahrschule}
Mehr erfahren >Wie geht es eigentlich richtig? Vorrang Fußgänger!
12.11.2016 | FAHRSCHUL-NEWSIn der Praxis kommt es immer wieder zu Irritationen wann ich eigentlich Fußgänger vorlassen muss und wann nicht! Grundsätzlich gilt es natürlich zuallererst zu beachten, dass ich im Zweifelsfall verpflichtet bin Rücksicht zu nehmen - soll heißen, auch wenn der Fußgänger keinen Vorrang hat, fahre Ihn bitte nicht um! Die im Bild gezeigte Situation mit zwei Fußgängern, soll also erst mal für die rechtliche Klärung dienen: Den in grün dargestellten Fußgänger musst Du nicht vorlassen, aber den in rot! Grundlage des Ganzen ist, dass Du IMMER wenn Du ab/einbiegst JEDEN, der sich in, oder gegen Deine ursprüngliche Bewegungsrichtung geradeaus bewegt vorlassen musst (so z.B. beim Linksabbiegen auch den entgegenkommenden Verkehr)! Aber auch beim Verlassen eines Kreisverkehres haben Fußgänger Vorrang (ja, auch ohne Zebrastreifen), so dass unter Umständen deshalb im Kreisverkehr gewartet werden muss. Das praktische Problem ist, dass die Fußgänger sich oft nicht trauen und deshalb einfach stehen bleiben, es ist aber notwendig, dass Du trotzdem deutlich machst, dass Du ihn rüber lassen möchtest, wenn er dann winkt, o.ä. dann ist es okay zu fahren! Grundsätzlich Vorrang haben Fußgänger auch beim Verlassen eines Grundstücks (auch Tankstellen), oder eines verkehrsberuhigten Bereichs und selbstverständlich am "Zebrastreifen"!
Mehr erfahren >Durch den Winter? Aber sicher!
05.11.2016 | FAHRSCHUL-NEWSMit dem richtigen Fahrverhalten und einer optimalen Fahrzeugausrüstung lässt sich auch bei Schnee und Eis die Fahrt mit dem Auto meistern. Unsere Tipps Vor dem Losfahren: Befreit das Fahrzeug komplett von Schnee und Eis. Klopft eure Schuhe vor dem Einsteigen ab. Je höher die Luftfeuchtigkeit im Auto, desto schneller beschlagen die Scheiben. Beim Losfahren: Schaltet – wenn vorhanden – die Klimaanlage ein. Stellt das Gebläse auf hohe und die Temperatur auf höchste Stufe. Richtet die Luftdüsen auf die Scheiben. Lasst den Wagen nicht im Stand warmlaufen. Fahren bei Schnee und Eis: Fahrt bei glatter Fahrbahn im zweiten Gang an. Geht behutsam mit dem Gaspedal um. Trennt Lenkvorgänge zeitlich vom Gas geben. Vermeidet ruckartige Lenkbewegungen. Kommt euer Fahrzeug dennoch ins Schleudern: Auskuppeln und schnell, aber gefühlvoll gegenlenken. Reagiert das Fahrzeug nicht mehr aufs Lenken: Vollbremsung!
Mehr erfahren >Beleuchtung im Herbst und bei Nebel
01.11.2016 | FAHRSCHUL-NEWSIm Herbst werden die Tage kürzer und häufig taucht Nebel auf. Daher sollte man daran denken, dass bei Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die Fahrzeugbeleuchtung zu benutzen ist. Diese darf nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Bei solchen Witterungsverhältnissen, darf nicht mit Standlicht alleine gefahren werden. Folgende Tipps könnten Euch helfen: Rechtzeitiges Abblenden Wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert, muss das Fernlicht ausgeschaltet werden. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren. Abblendlicht am Tag Behindern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung zur Einschaltung des Abblendlichts ist nach der Rechtsprechung z.B. anzunehmen, wenn auf der Autobahn oder auf sonstigen Schnellverkehrsstraßen die Sicht weniger als 150 m beträgt, wenn auf anderen außerörtlichen Straßen eine Sichtweite von 100–120 m unterschritten wird oder wenn innerorts eine Sichtweite von unter 60–70 m vorliegt. Nebelscheinwerfer Nur wenn die Sicht so erheblich behindert ist, dass die Voraussetzungen für die Benutzung von Abblendlicht am Tag gegeben sind, dürfen die Nebelscheinwerfer angemacht werden. Wenn das Fahrzeug mit zwei Nebelscheinwerfern ausgestattet ist und diese beide eingeschaltet sind, dann darf anstatt des Abblendlichts zusätzlich das Standlicht benutzt werden. Nebelschlussleuchte Die Nebelschlussleuchte darf nicht schon bei erheblicher Sichtbehinderung, sondern erst bei einer Sichtweite von unter 50 m eingeschaltet werden, andernfalls verkehrt sich ihr Zweck ins Gegenteil - der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Fahrverhalten bei Nebel Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers. Es sollte jegliche Ablenkung vermieden werden. Das Tempo soll ebenfalls der Sichtweite angepasst werden. Hilfe für die richtige Geschwindigkeit bieten die Leitpfosten, die meist im Abstand von 50 m stehen. Sieht man nur einen Leitpfosten, darf man nicht schneller als 50 km/h fahren.
Mehr erfahren >Ein Licht im Trüben....
22.10.2016 | FAHRSCHUL-NEWSZusätzlicht bei Nebel: Das sind die Regeln Trotz guter Fahrschulausbildung wissen viele nicht, wann sie die Nebelschlussleuchte und die Nebelscheinwerfer ein- oder ausschalten müssen. Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengetragen: Wann darf ich die Nebelscheinwerfer einschalten? Die Nebelscheinwerfer, also die zusätzlichen Leuchten nach vorne, dürft Ihr immer dann einschalten, wenn die "Voraussetzungen für die Benutzung von Abblendlicht am Tag gegeben sind". Und das ist dann der Fall, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern und die Sichtweite nur eine gewisse Anzahl an Metern beträgt. Auf der Autobahn gilt: bei einer Sichtweite von weniger als 150 Metern solltet Ihr die Zusatzscheinwerfer einschalten. Außerorts ist das bei einer Sichtweite von unter 100 bis 120 Metern der Fall.Innerorts gilt eine Sichtweite von 60 bis 70 Meter als Grenze. Wenn das Fahrzeug mit zwei Nebelscheinwerfern ausgestattet ist und diese eingeschaltet sind, dann darf anstatt des Abblendlichts zusätzlich das Standlicht benutzt werden. Wie sieht es bei den Schlusslichtern aus? Für die Nebelschlussleuchte gelten strengere Regeln als für die Nebelscheinwerfer. Die darf nämlich erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern eingeschaltet werden. Sie dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil und der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Die Distanz von 50 Metern könnt Ihr übrigens gut an den Leitpfosten ablesen – die sind in exakt diesem Abstand aufgestellt. Muss ich Nebelscheinwerfer und Schlussleuchten einsetzen? Nein, eine Pflicht zur Nutzung der Nebelscheinwerfer und Schlussleuchten besteht nicht. Ihr müsst sie aber wieder ausschalten, sobald sich die Sichtverhältnisse bessern. Fahrt Ihr dennoch weiterhin mit Nebelschlussleuchte oder -scheinwerfer, kann Euch das 20 Euro Bußgeld kosten. Kommt es zu einem Unfall, müsst Ihr sogar 35 Euro zahlen. Kann ich Nebelscheinwerfer auch bei normalem Wetter nutzen? Nein, die Nebelscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn es wirklich erhebliche Sichtbehinderungen gibt. Also Nebel, Schneefall oder Regen mit Sichtweiten von 100 bis 120 Metern außerorts und 150 Metern auf Autobahnen.
Mehr erfahren >!!!Mir geht ein Licht auf!!!
18.10.2016 | FAHRSCHUL-NEWSDo it yourself: Glühlampen wechseln Wer nicht jedes Mal wegen einer kaputten Glühbirne am Auto in die Werkstatt fahren möchte, kann diese auch ganz leicht selbst wechseln. Wie das geht und was Ihr dabei beachten solltet, erfahrt Ihr hier. Das wichtigste zuerst: Ihr dürft nur Halogen- und Glühlampen selbst wechseln. Von Xenon- oder LED-Scheinwerfern solltet Ihr dagegen lieber die Finger lassen und das Auto am besten direkt zum Experten in die Werkstatt bringen. Außerdem tut Ihr euch leichter, wenn Ihr die Leuchtmittel bei Tageslicht wechselt und euch noch einen „Assistenten“ dazu holt, der mit einer Taschenlampe die kleinen Winkel ausleuchtet. Das sollten Sie vor dem Wechseln beachten: Zuerst im Betriebshandbuch nachlesen, welche Lampen gebraucht werden. Abblendlicht, Standlicht, Rücklicht, Blinker: Jede Lampenform ist anders und auch die Lampensockel sind unterschiedlich konzipiert. Kaufen könnt Ihr die Glühlampen im Autofachhandel, an der Tankstelle, online oder auch im Baumarkt. Zum Wechseln muss die Zündung aus sein und auch das Licht bleibt ausgeschaltet. Am besten merkt Euch schon beim Ausbau der defekten Lampe, wie diese befestigt war. Das erleichtert den Einbau enorm. Und so geht's: Zuerst die Lampenabdeckung entfernen. Die Stecker von der alten Glühbirne vorsichtig abziehen, die Metallbügel lösen und die defekte Birne herausnehmen. Jetzt die neue Lampe durch die Trägerplatte stecken und mit den Metallbügeln befestigen. Die Nasen müssen genau in die Aussparungen im Halter passen. Dabei auf keinen Fall den Glaskolben mit den Fingern berühren, denn das senkt die Lebenserwartung der Halogenlampe. Am besten benutzt zum Einbauen ein Tuch oder saubere Handschuhe und fasst beim Einbauen soweit wie möglich nur den Sockel der Lampe an. Als nächstes die Stromkabel wieder aufstecken und die Lampenabdeckung anbringen. Macht die Zündung an und probiert aus, ob das Licht wieder funktioniert. Tipp: Wenn Ihr alleine seid, am besten gegen eine Hauswand leuchten. Bei Gelegenheit könnt Ihr dann zusätzlich noch die Scheinwerfereinstellungen vom Experten prüfen lassen. Gutes Gelingen wünschen wir Euch!!! :-)))
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